AM Ärztliche und nichtärztliche Betreuung/Überwachung

Interpretation

1 Leistungen in Betreuungs- und Überwachungsstationen

Die massgebliche Zeit für die Abrechnung für die nichtärztliche Überwachung beginnt mit dem Eintreffen des Patienten in der eigentlichen Überwachungsinfrastruktur.

Gilt nicht für: - Leistungen, welche im Wartezimmer erbracht werden - Organisatorisch bedingte Wartezeiten - Wegzeiten der Patienten bis zur Überwachsungsinfrastruktur - Leistungen, welche im OP erbracht werden

Spezifisch tarifierte nichtärztliche Grundleistungen aus dem Kapitel AK dürfen während einer Betreuung und/oder Überwachung nicht zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

2 Anästhesieformen

Unter dem verwendeten Begriff Lokalanästhesie ist eine Oberflächen- bzw. Infiltrationsanästhesie zu verstehen, nicht aber die zum Teil auch unter diesem Begriff subsummierte Regionalanästhesie.

3 Ärztliche Leistungen

Ärztliche Leistungen im Rahmen Überwachung sind über die AM.05.0020 abgebildet. Erfasst wird der effektive Zeitaufwand der am Patient erbracht wird.

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