Die massgebliche Zeit für die Abrechnung für die nichtärztliche Überwachung beginnt mit dem Eintreffen des Patienten in der eigentlichen Überwachungsinfrastruktur.
Gilt nicht für: - Leistungen, welche im Wartezimmer erbracht werden - Organisatorisch bedingte Wartezeiten - Wegzeiten der Patienten bis zur Überwachsungsinfrastruktur - Leistungen, welche im OP erbracht werden
Spezifisch tarifierte nichtärztliche Grundleistungen aus dem Kapitel AK dürfen während einer Betreuung und/oder Überwachung nicht zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
Unter dem verwendeten Begriff Lokalanästhesie ist eine Oberflächen- bzw. Infiltrationsanästhesie zu verstehen, nicht aber die zum Teil auch unter diesem Begriff subsummierte Regionalanästhesie.
Ärztliche Leistungen im Rahmen Überwachung sind über die AM.05.0020 abgebildet. Erfasst wird der effektive Zeitaufwand der am Patient erbracht wird.
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