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Weitere InformationenDer Bericht beschreibt Befunde, Diagnosen, Therapien, Prognosen über den Heilungsverlauf und weitere den Patienten betreffende Massnahmen.
Die unbearbeitete Übernahme der Leistungsdokumentation GI-12 in den Bericht kann nicht zusätzlich über die Berichtspositionen abgerechnet werden.
Der Bericht ist dem Versicherer resp. dem Vertrauensarzt des Versicherers auf Verlangen zuzustellen. Dabei gelten die Bestimmungen des Datenschutzes. Die erstmalige Zustellung des Berichts auf Verlangen des Versicherers erfolgt kostenlos.
Wenn in der gleichen Sitzung eine Tarifposition abgerechnet wird, die einen Bericht bereits beinhaltet, bedarf es auf der Rechnung eine Referenzierung der Berichtleistung auf diejenige Position, welche im Bericht beschrieben wird.
Gilt nicht für Gutachten.
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Diese Information ist mit einem Abo verfügbar.
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wann kann dieser Bericht überhaupt verrechnet werden, wir versenden einen Bericht meistens nur einmal