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Weitere InformationenUmfasst alle hausärztlichen Tätigkeiten, die nicht separat tarifiert sind, wie z.B. Anamnese, Untersuchung des Patienten, ebenso Begrüssung, Verabschiedung, nicht besonders tarifierte Besprechungen und Untersuchungen, nicht besonders tarifierte Verrichtungen (z.B. bestimmte Injektionen, Verbände), Begleitung zu und Übergabe (inklusive Anordnungen) an Hilfspersonal betreffend Administration, technische und kurative Leistungen, Medikamentenabgabe.
Gilt auch für Punktionen, Zugänge, Injektionen durch den Arzt, welche im Sprechzimmer stattfinden und nicht als integraler Bestandteil der jeweiligen Leistung in der Tarifposition abgebildet sind (Generelle Interpretation GI-24, Zugänge Kategorie 3).
Gilt auch für auf Konsultation bezogene unmittelbar vorgängige und/oder anschliessende Akteneinsicht/Akteneinträge.
Gilt auch für das Ausstellen von Rezepten, Zeugnissen oder Verordnungen während oder direkt im Anschluss an eine Konsultation.
Bei Leistungen im Auftrag des Versicherers kommt die Tarifposition AA.15.0090 zur Anwendung.
Telemedizinische hausärztliche Leistungen werden über die Tarifpositionen aus dem Kapitel CA.05 abgerechnet.
Leistungen in Abwesenheit des Patienten werden über die Tarifpositionen im Kapitel AA.15 sowie CA.10 abgerechnet.
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Diese Information ist mit einem Abo verfügbar.
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