CA.10.0010 Hausärztliche Umfeldarbeit in Abwesenheit des Patienten, erhöhter Bedarf, pro 1 Min.

Quant. Dignität
-
Qual. Dignität
1100 Kinder- und Jugendmedizin, 3010 Allgemeine Innere Medizin
Anästhesie-Risikoklasse
-
Sparte
Sprechzimmer
AL (inkl. Assistenz)
2.11 TP
Assistenz / Dotation
- / -
TL
1.73 TP
Leistung i.e. Sinne
1 min.
Bericht
-
Vor- und Nachbearbeitung
-
Leistungs­bezogene ärztliche Zusatzzeit
-
Raumbelegung
1 min.
Wechsel
-
Geschlecht
-
Behandlungsart
ambulant
Skalierungs­faktor AL
-
Skalierungs­faktor TL
-
Leistungstyp
Hauptleistung

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Medizinische Interpretation

Gilt für den erhöhten Bedarf an Umfeldarbeit des Hausarztes und hausärztlich tätigen Kinderarztes mit an der Behandlung beteiligten oder für die Behandlung wichtigen Bezugspersonen.

Die spezifische hausärztliche Umfeldarbeit ergibt sich aus dem Aufwand der Erfassung der gesamten bio-psycho-sozialen Situation des Patienten und der Koordination aller Abklärungs-, Behandlungs- und Betreuungsschritte, zum Beispiel mit anderen Ärzten, Therapeuten, Angehörigen, Betreuungspersonen, im schulischen und beruflichen Umfeld und mit Behörden. Der erhöhte Behandlungsbedarf eines Patienten muss in der Krankengeschichte dokumentiert und muss auf Anfrage gegenüber dem Versicherer begründet werden.

Die Leistungsdokumentation ist dem Versicherer resp. dem Vertrauensarzt des Versicherers auf Verlangen zuzustellen, siehe dazu GI-12.

Gilt für Besprechungen des Hausarztes oder des hausärztlich tätigen Kinderarztes mit anderen Ärzten, Therapeuten und Betreuern des Patienten (mündlich) in Abwesenheit des Patienten.

Gilt für die Entgegennahme oder Erteilung von Auskünften des Hausarztes oder des hausärztlich tätigen Kindearztes an/von Dritte/n und Erkundigungen bei Dritten (mündlich) in Abwesenheit des Patienten.

Gilt nicht für die Entgegennahme oder Erteilung von Auskünften des Hausarztes an/von Dritte/n und Erkundigungen bei Dritten, die in Zusammenhang mit der Erstellung von ärztlichen Zeugnissen, Berichten und Befundung erbracht werden.

Als Bezugspersonen gelten:

- Personen aus dem persönlichen, familiären oder schulischen Umfeld des Patienten, die an der Betreuung des Patienten beteiligt sind
- gesetzliche Vertretung des Patienten
- Ärzte, Therapeuten oder andere medizinische Fachpersonen, welche an der Betreuung des Patienten beteiligt sind.

Technische Interpretation

-

Regeln
Alter
-
Seite
-
Menge
max. 210 mal pro 360 Tage.
Gesetz
-
Kapitel
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