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WF.00.0010 Fachärztliche Unterstützung, pro 1 Min.

Quant. Dignität
-
Qual. Dignität
9999 Alle
Anästhesie-Risikoklasse
-
Sparte
Arzt ohne IPL
AL (inkl. Assistenz)
2.11 TP
Assistenz / Dotation
- / -
TL
-
Leistung i.e. Sinne
1 min.
Bericht
-
Vor- und Nachbearbeitung
-
Leistungs­bezogene ärztliche Zusatzzeit
-
Raumbelegung
-
Wechsel
-
Geschlecht
-
Behandlungsart
ambulant
Skalierungs­faktor AL
-
Skalierungs­faktor TL
-
Leistungstyp
Referenzleistung

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Medizinische Interpretation

Die fachärztliche Unterstützung gilt für Interventionen ausserhalb des Operationssaals.

Die fachärztliche Unterstützung muss zwingend durch einen Facharzt erfolgen. Die fachärztliche Unterstützung muss medizinisch notwendig sein und zwecks Identifikation im Arzt-Bericht mit der GLN angegeben werden. Auf Anfrage ist die fachärztliche Unterstützung gegenüber dem Kostenträger zu begründen:

Die Position kann durch einen Facharzt nur dann erfasst werden, wenn er in begründeten Fällen entweder einen anderen Facharzt bei einer Untersuchung oder Behandlung unterstützt (z.B. bei einer diagnostischen Massnahme/Intervention/Geburt) oder bei einer Untersuchung als Unterstützung hinzugezogen wird, bei der keine ärztliche Leistung eingerechnet ist (z.B. im Kapitel GG).

Gilt nicht für ärztliche Unterstützung ausschliesslich zu Weiter- und Fortbildungszwecken.

Auf der Rechnung sind als Referenz alle Leistungen anzugeben für welche die ärztliche Unterstützung erbracht worden sind.

Als Zeit für die fachärztliche Unterstützung gilt die effektiv aufgewendete Zeit, maximal die Summe der im Tarif festgelegten Zeit für die Leistungen, für welche die Unterstützung erbracht wurde:

- Bei Unterstützung eines Facharztes durch einen anderen Facharzt gilt die Leistung im engeren Sinne (LieS) der referenzierten Tarifpositionen als maximale Zeit.
- Bei Unterstützung eines Facharztes bei Leistungen, bei der keine ärztliche Leistung eingerechnet ist, gilt die Raumbelegungszeit (RBZ) der referenzierten Tarifpositionen als maximale Zeit.

Gilt nicht für Konsilium.

Technische Interpretation

-

Regeln
Alter
-
Seite
-
Menge
-
Gesetz
-
Kapitel
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