Die massgebliche Zeit für die Abrechnung für die nichtärztliche Überwachung beginnt mit dem Eintreffen des Patienten in der eigentlichen Überwachungsinfrastruktur.
**Gilt nicht für:**
- Leistungen, welche im Wartezimmer erbracht werden
- Organisatorisch bedingte Wartezeiten
- Wegzeiten der Patienten bis zur Überwachsungsinfrastruktur
- Leistungen, welche im OP erbracht werden
Spezifisch tarifierte nichtärztliche Grundleistungen aus dem Kapitel AK dürfen während einer Betreuung und/oder Überwachung nicht zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
Unter dem verwendeten Begriff *Lokalanästhesie* ist eine Oberflächen- bzw. Infiltrationsanästhesie zu verstehen, nicht aber die zum Teil auch unter diesem Begriff subsummierte Regionalanästhesie.
*Ärztliche Leistungen* im Rahmen Überwachung sind über die AM.05.0020 abgebildet. Erfasst wird der effektive Zeitaufwand der am Patient erbracht wird.
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