AP Verbände

Unterkapitel
Interpretation

1 Kleinverbände

Das Anlegen von Kleinverbänden (z.B. Schnellverbände nach Blutentnahmen/Injektionen) sind im Kapitel AA inbegriffen.

2 Nicht konfektionierte, nicht härtende Verbände/konfektionierte, nicht härtende Verbände/konfektionierte Schienen

Das Anlegen von folgenden Verbänden ist Bestandteil von Kapitel AA: - nicht konfektionierte, nicht härtende Verbände - konfektionierte, nicht härtende Verbände - konfektionierte Schienen

3 Verbandentfernung

Die Verbandentfernung durch den Arzt ist mittels AA.00.0010 resp. AA.00.0020 zu erfassen. Die Verbandentfernung durch nichtärztliches Personal ist mittels AK.00.0090 zu erfassen.

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