TARDOC Vorschau: Gültig ab 1.1.2026.

GM.15 Befundung und Bericht

Interpretation

Leistungsdokumentation

Der Befund der einzelnen Leistungen wird mit einer separaten Position verrechnet. Der ärztliche Anteil der Befundposition beinhaltet immer die Befundung (inklusive allfällige Vergleich mit Bildern/Resultaten vorgängiger bildgebender Untersuchungen, systematische, fragestellungsbezogene Beurteilung normaler und pathologischer Befunde, Ausmessungen und/oder Berechnungen) und das Festhalten der Befunde in schriftlicher oder elektronischer Form. Die obligat darzustellenden Organe/Strukturen sind in einer geeigneten elektronischen oder physischen Form zu dokumentieren.

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