Der Befund der einzelnen Leistungen wird mit einer separaten Position verrechnet. Der ärztliche Anteil der Befundposition beinhaltet immer die Befundung (inklusive allfällige Vergleich mit Bildern/Resultaten vorgängiger bildgebender Untersuchungen, systematische, fragestellungsbezogene Beurteilung normaler und pathologischer Befunde, Ausmessungen und/oder Berechnungen) und das Festhalten der Befunde in schriftlicher oder elektronischer Form. Die obligat darzustellenden Organe/Strukturen sind in einer geeigneten elektronischen oder physischen Form zu dokumentieren.
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