Als ärztliche Unterstützung gelten Personen, welche die Ausbildung zum Arzt mit dem Staatsexamen erfolgreich abgeschlossen haben.
Der unterstützende Arzt muss auf dem Arztbericht oder OP-Bericht zwingend mit seiner Global Location Number (GLN) identifizierbar sein
Nicht als unterstützender Arzt gelten angehende Ärzte, also Ärzte in Ausbildung (cand. med) sowie das nichtärztliche Personal, das in der IPL (Infrastruktur und/oder Personalleistungen) der entsprechenden Sparte abgebildet ist. Die Anwesenheit eines Arztes während der Operation/Intervention ausschliesslich zu Weiter- und Fortbildungszwecken gilt tarifarisch nicht als ärztliche Unterstützung.
Das Honorar für die fachärztliche Unterstützung wird nicht separat entschädigt und muss auf einer Rechnung zusammen mit den Leistungen abgerechnet werden, für welche die Ärztliche Unterstützung erbracht worden ist.
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