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Weitere InformationenGilt für die Beratung und Konsultation im Zusammenhang mit franchisebefreiten Impfungen gemäss *Art. 12a KLV* und dem aktuell gültigen *Schweizerischen Impfplan*.
Beinhaltet die Überprüfung des Impfstatus und die Impfanamnese, Evaluation der Kontraindikation (inkl. gleichzeitig eingenommene Medikamente und Kinderwunsch bei Frauen), das Einholen der informierten Einwilligung und die Verabreichung der Impfung bzw. Impfungen.
Die Franchisebefreiung bedingt die Kennzeichnung der Zeilen der verrechneten Tarifposition AA.00.0090 auf der Rechnung gemäss den Vorgaben des Forum Datenaustausch.
Die Tarifposition ist auch abrechenbar, wenn
- die Impfung in einer späteren Sitzung stattfindet
- der Patient nach erfolgter Beratung auf eine Impfung verzichtet
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Diese Information ist mit einem Abo verfügbar.
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