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Weitere InformationenAls Aktenstudium gilt das patientenbezogene Studium von Fremdakten (Lesen und Beurteilung ausführlicher fremder Akten, also nicht das Lesen der selbst verfassten Akten wie Befunde, Berichte, Bildmaterial usw.) inkl. Studium dort zitierter Literaturstellen.
Begründete Ausnahmen für das extensive Aufarbeiten von Eigenakten sind vorbehalten. Dies ist zu dokumentieren und dem Kostenträger auf Anfrage zur Verfügung zu stellen.
Eine automatische Verrechnung von Leistungen in Abwesenheit des Patienten zur Einsicht in eigene Dossiers ist nicht zulässig.
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Diese Information ist mit einem Abo verfügbar.
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Modell freie Arztwahl - wenn ich nicht bei meinem Hausarzt in Behandlung bin, sondern nur noch bei selbst gewählten Spezialärzten, muss dann der Hausarzt ihm zugestellte Abschlussberichte von diesen überhaupt studieren und mir dafür eine Rechnung stellen, obschon ich ihn nicht mehr konsultiert habe? Ich habe ja für dieses Studium keinen Auftrag erteilt, und die Berichte könnten einfach abgelegt werden.