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Weitere InformationenGemäss den Anerkennungsrichtlinien der Schweizerischen Gesellschaft für Intensivmedizin.
Pro 0.0593 NEMS-Punkte wird 1 Minute nichtärztliche Leistung abgerechnet.
Gilt für Tätigkeiten, die von nichtärztlichen Fachpersonen auf Anordnung des Arztes selbstständig erbracht werden.
Gilt für die Behandlung, Betreuung, Überwachung und Nachbetreuung von Patienten. Gilt für folgende nichtärztliche Tätigkeiten:
- Aufnahme, Überwachung und Betreuung des Patienten bis zum Austritt
- Leistungen der Grundpflege, Medikation
- Bluttransfusionen
- Blutentnahmen
- Injektionen und Infusionen
- Überwachung von Vitalzeichen
- Behandlungen wie Absaugen oral/nasal, O2-Verabreichung, Drainage/Spülung kontrollieren/entfernen, Katheter legen/entfernen, Stoma pflegen
- Wundbehandlung, Wundpflege, Verbandwechsel und Entfernung Verbände
- Information und Anweisung des Patienten und Angehörige zum Austritt und Nachbehandlung
Gilt nicht für:
- Organisatorisch verursachte Wartezeiten
Nicht anwendbar für Leistungen, welche üblicherweise im Zusammenhang mit ärztlichen Leistungen durch nichtärztliches Personal erbracht werden. Diese Leistungen sind in der IPL der entsprechenden ärztlichen Leistung inkludiert. Weitere nichtärztliche Leistungen aus dem Kapitel AK dürfen nicht zusätzlich abgerechnet werden.
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