Die Funktionsbezeichnungen gemäss Spartenkonzept gelten für die Arztpraxis und für das Spital:
- **Facharzt**: Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie.
- **nichtärztliche Fachperson**: gilt nur für Leistungen von in Spitälern oder in Einrichtungen, die der ambulanten Krankenpflege durch Ärzte und Ärztinnen dienen (Art. 35 Abs. 2 Bst n KVG), angestellten, nichtärztlichen Fachpersonen:
- Psychologen
- Pflegefachpersonen
- Sozialpädagogen
- Sozialarbeiter
mit mindestens Bachelor-Abschluss FH/Uni (oder äquivalentem Titel) oder Diplom-Abschluss HF, die im Auftrag und unter Aufsicht und fachlicher Verantwortung eines Facharztes für „Kinder- & Jugendpsychiatrie und -psychotherapie“ oder „Psychiatrie & Psychotherapietätig» sind.
Menschen in einer psychiatrischen Krise leiden oft bereits zuvor unter einer akuten psychischen Erkrankung (z.B. Psychose, akute Angststörung, schwere Depression, Zwangsstörung), bipolarer Störung oder unter einem Substanzmissbrauch /-abhängigkeit. Trotz grosser Not kann nur schwer Kontakt zur betroffenen Person hergestellt werden. Im Gespräch wirken Betroffene oft abwesend und legen teils auch ungewöhnliches Verhalten an den Tag.
Folgende *Merkmale* können unter anderem Ausdruck einer psychiatrischen Krise sein:
- Störung des Bewusstseins
- Störung des Realitätsbezugs
- Unkontrolliertes und/oder aggressives Verhalten
- Überflutende Gefühle
- Ankündigung von selbst- oder fremdgefährdendem Verhalten
Die *Krisenintervention* erfolgt typischerweise ausserplanmässig.
Eine psychische Krise kann sich aber auch während einer regulär geplanten Sitzung ergeben und dann eine entsprechende *Krisenintervention* notwendig machen.
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