Das allf. Anlegen einer EKG-Triggerung und die orale und/oder rektale Kontrastmittelgabe sind ebenfalls in den CT-Hauptleistungen enthalten.
Die bildgebenden Tarifpositionen beinhalten immer allf. Lokalanästhesien sowie allf. Punktionen und Injektionen zur Kontrastmittelapplikation sowie Verabreichung anderer kontrastgebender Hilfsmittel, sofern nicht ausdrücklich anders erwähnt.
Die Aufklärung des Patienten am Untersuchungstag im Untersuchungsraum ist Teil der Ärztlichen Leistung GM.00.0020.
*Befundung und Berichtserstellung* werden mit den Tarifpositionen aus Kapitel GM.15 abgebildet.
Bildgebung ist grundsätzlich in Positionen der Bilderstellung und der Befundung aufgeteilt.
Sollte aus medizinischen Gründen eine *zweite Serie* in derselben Sitzung notwendig sein, ist diese in der Minutage der jeweiligen Tarifposition bereits berücksichtigt und ist nicht separat verrechenbar.
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