Sämtliche ärztlichen und nichtärztlichen Leistungen, welche in der Infrastruktur der Notfallstation erbracht werden (direkt am Patienten oder im Hintergrund für den Patienten), werden ausschliesslich über die Tarifpositionen des Kapitels WG entgolten.
Für ärztliche und nichtärztliche Leistungen, welche ausserhalb der Infrastruktur der Notfallstation, in einer anderen Facharztklinik, erbracht werden, sind die Tarifpositionen aus den entsprechenden Kapiteln anwendbar.
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