Gilt für Tätigkeiten, die von nichtärztlichen Fachpersonen auf Anordnung des Arztes selbstständig erbracht werden. Gilt für alle Tätigkeiten im Schockraum der Notfallstation. Gilt für die Behandlung, Betreuung, Überwachung und Nachbetreuung von Patienten.
Gilt für folgende nichtärztliche Tätigkeiten:
- Aufnahme, Überwachung und Betreuung des Patienten bis zum Austritt
- Leistungen der Grundpflege, Medikation
- Bluttransfusionen
- Blutentnahmen
- Injektionen und Infusionen
- Überwachung von Vitalzeichen
- Behandlungen wie Absaugen oral/nasal, O2-Verabreichung, Drainage/Spülung kontrollieren/entfernen, Katheter Legen/entfernen, Stoma pflegen
- Wundbehandlung, Wundpflege, Verbandwechsel und Entfernung Verbände
- Information und Anweisung des Patienten und Angehörige zum Austritt und Nachbehandlung
Gilt nicht für:
- Organisatorisch verursachte Wartezeiten
- Leistungen welche im Wartezimmer erbracht werden
Wenn Patienten aus medizinischen Gründen durch nichtärztliches Personal zu Untersuchungen / Interventionen ausserhalb der Notfallstation begleitet werden müssen ist für diese Zeit die Tarifposition WG.00.0070 anwendbar.
**Triage und Leistungen im Wartebereich**
Die Position WG.00.0010 bildet die Triage des Patienten und eine allenfalls nichtärztliche notwendige Überwachung im Wartebereich der Notfallstation ab.
Die Wartezeit des Patienten darf dem Kostenträger nicht in Rechnung gestellt werden und ist über keine Tarifposition im Tarif abgebildet.
**Überwachung ausserhalb des Wartebereichs**
Die Überwachung des Patienten (monitorisiert und nicht monitorisiert) auf der Notfallstation (ausserhalb des Wartebereiches) sind über die Positionen WG.00.0050, WG.00.0060, WG.00.0040, WG.00.0020.
**Begleitung zu Unterschungen ausserhalb der Notfallstattion**
Wird ein Patient zu Untersuchungen ausserhalb der Notfallstation begleitet, kommt die Position WG.00.0070 zur Anwendung. In der Abwesendheit des Patienten darf keine Tarifpsoition zur Überwachung in Rechnung gestellt werden.
**Ärztliche Leistungen auf der Notfallstation**
Sämtliche ärztlichen Leistungen sind über die Position WG.00.0030 abgebildet. Die Nutzung der Infrastruktur während dieser Zeit ist über die entsprechenden Tarifposition des Kapitels WG abgegolten.
**Wechselzeit**
Die Wechselzeit ist über die Positionen AR.00.0380 - AR.00.0390 abgebildet. Die Wechselzeit kann einmal pro Sitzung abgerechnet werden.
Sämtliche ärztlichen und nichtärztlichen Leistungen, welche in der Infrastruktur der Notfallstation erbracht werden (direkt am Patienten oder im Hintergrund für den Patienten), werden ausschliesslich über die Tarifpositionen des Kapitels WG entgolten.
Für ärztliche und nichtärztliche Leistungen, welche ausserhalb der Infrastruktur der Notfallstation, in einer anderen Fachbereichen erbracht werden, sind die Tarifpositionen aus den entsprechenden Kapiteln anwendbar.
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