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Weitere InformationenEntschädigt wird die reine, effektive Wegzeit (Anreise und Rückkehr) für Besuche innerhalb der Versorgungsregion. Bei einem vergeblichen Besuch, kann die Wegzeit abgerechnet werden, sofern eine nachweisbare medizinische Indikation zur Abwesenheit des Patienten führte.
Beim Besuch mehrerer Patienten in der gleichen Besuchstour kann nur die für den Ortswechsel vom vorherigen zum nächsten Patienten aufgewendete Zeit abgerechnet werden. Die Wegzeit für die Rückkehr bemisst sich nach der Zeit für die Fahrt/Weg vom letzten Patienten zum Praxisstandort/Ausgangsort.
Im Zusammenhang mit Konsilien dürfen Wegzeiten nur verrechnet werden, wenn die Anwesenheit des beratenden Arztes beim Konsilium ausserhalb seiner Praxis medizinisch unabdingbar ist (z.B. am Krankenbett).
Gilt nicht für
- Konsilien im Spital
- die Wegzeit des Belegarztes zwischen der Arztpraxis und dem Belegspital
- den regulären Arbeitsweg ausserhalb eines Besucheinsatzes des Arztes
-
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