Jetzt abschliessen und in vollem Umfang nutzen: Keine Werbung, Persönliche Merkliste, gespeicherte Suchanfragen, Filter (Dignität, Sparte) und uneingeschränkter Zugang zu allen Inhalten.
Weitere InformationenAls Aktenstudium gilt das patientenbezogene Studium von Fremdakten (Lesen und Beurteilung ausführlicher fremder Akten, also nicht das Lesen der selbst verfassten Akten wie Befunde, Berichte, Bildmaterial usw.) inkl. Studium dort zitierter Literaturstellen.
Begründete Ausnahmen für das extensive Aufarbeiten von Eigenakten sind vorbehalten. Dies ist zu dokumentieren und dem Kostenträger auf Anfrage zur Verfügung zu stellen.
Eine automatische Verrechnung von Leistungen in Abwesenheit des Patienten zur Einsicht in eigene Dossiers ist nicht zulässig.
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Diese Information ist mit einem Abo verfügbar.
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