Jetzt abschliessen und in vollem Umfang nutzen: Keine Werbung, Persönliche Merkliste, gespeicherte Suchanfragen, Filter (Dignität, Sparte) und uneingeschränkter Zugang zu allen Inhalten.
Weitere InformationenGilt für vom Versicherer verlangte Leistungen (Rückfragen zu Kostengutsprachen, schriftliche und mündliche Auskünfte zu medizinischen Fragestellungen, Aktenstudium).
Gilt nicht für vom Versicherer verlangte Auskünfte, Ergänzungen oder Rückfragen für fehlende, ungenaue oder unvollständige Angaben zu deren Übermittlung der Leistungserbringer gesetzlich verpflichtet ist (z.B. limitierte SL-Medikamente).
Für Berichte an den Versicherer siehe AA.25.0030.
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