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Weitere InformationenUnter Gutachten versteht man eine im Auftrag vorgenommene Beurteilung durch einen für die Fragestellung(en) ausgewiesenen Facharzt hinsichtlich grundsätzlicher und/oder umstrittener Probleme von Krankheit, Unfall und von versicherungsspezifischen Fragen, auch ohne direkten Bezug zur aktuellen Behandlungssituation des Versicherten. Die Modalitäten (Schwierigkeitsgrad des Gutachtens: Aktenstudium, Würdigung der Vorbefunde, Extraleistungen, Recherche, Beurteilung und Beantwortung der Fragen, Abgabefrist, Abrechnung) werden vorgängig zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer schriftlich vereinbart.
Die Abrechnung des Gutachtens erfolgt gemäss Vereinbarung mit dem Kostenträger/Auftraggeber und ist diesem in Rechnung zu stellen.
Das Gutachten ist von der konsiliarischen Beratung zu unterscheiden, die der Beratung des behandelnden Arztes in der aktuellen Entscheidungssituation hinsichtlich Diagnose und/oder Therapie und/oder Prognose dient.
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Diese Information ist mit einem Abo verfügbar.
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