TARDOC Vorschau: Gültig ab 1.1.2026.

AA.30.0020 Dringlichkeits-Pauschale B, Mo bis Fr 19-22 Uhr, Sa 12-19, So 7-19 Uhr

Quant. Dignität
-
Qual. Dignität
Alle
Anästhesie-Risikoklasse
-
Sparte
-
AL (inkl. Assistenz)
37.31 TP
Assistenz / Dotation
- / -
TL
-
Leistung i.e. Sinne
-
Bericht
-
Vor- und Nachbearbeitung
-
Leistungs­bezogene ärztliche Zusatzzeit
-
Raumbelegung
-
Wechsel
-
Geschlecht
-
Behandlungsart
ambulant
Skalierungs­faktor AL
-
Skalierungs­faktor TL
-
Leistungstyp
Hauptleistung

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Weitere Informationen
Medizinische Interpretation

Gilt für Konsultationen, die wegen Dringlichkeit durchgeführt werden. Dabei gelten nachfolgende Dringlichkeitskriterien.

**Definition Dringlichkeit (tarifarisch):**
Die Dringlichkeit liegt vor, wenn der Arzt bzw. eine nichtärztliche Gesundheitsfachperson eine Behandlung innert 2 Stunden als medizinisch notwendig erachtet. Die folgenden tarifarischen Dringlichkeitskriterien müssen kumulativ erfüllt sein:.
- Medizinisch notwendig
- Persönlich-physischer Arzt-Patienten-Kontakt. *Ausnahme:*
- vergebliche Fahrt zum Ereignisort.
-Der Patient muss spätestens innerhalb von 2 Stunden nach Kenntnis der Dringlichkeit behandelt werden

Die Behandlung von nicht angemeldeten Patienten gilt nicht generell als dringlich und berechtigt nicht generell zur Verrechnung der Dringlichkeits-Pauschale.

Für die Entschädigung massgebend ist der Zeitpunkt des ersten, persönlich-physischer Arzt-Patienten-Kontakts (Ausnahme: Bei einem dringlichen Besuch gilt die Startzeit).

Technische Interpretation

-

Regeln
Alter
-
Seite
-
Menge
max. 1 mal pro 1 Sitzung.
Gesetz
-
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