Jetzt abschliessen und in vollem Umfang nutzen: Keine Werbung, Persönliche Merkliste, gespeicherte Suchanfragen, Filter (Dignität, Sparte) und uneingeschränkter Zugang zu allen Inhalten.
Weitere InformationenGemäss den Anerkennungsrichtlinien der Schweizerischen Gesellschaft für Intensivmedizin.
Pro 0.2377 NEMS-Punkte wird 1 Minute ärztliche Leistung abgerechnet.
Nur anwendbar bei medizinisch bedingtem Aufenthalt.
Gilt nicht für:
- Organisatorisch verursachte Wartezeiten
- Leistungen, welche üblicherweise im Zusammenhang mit ärztlichen Leistungen durch nichtärztliches Personal erbracht werden. Diese Leistungen sind in der IPL der entsprechenden ärztlichen Leistung inkludiert. Weitere nichtärztlichen Leistungen aus dem Kapitel AK dürfen nicht zusätzlich abgerechnet werden.
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