Jetzt abschliessen und in vollem Umfang nutzen: Keine Werbung, Persönliche Merkliste, gespeicherte Suchanfragen, Filter (Dignität, Sparte) und uneingeschränkter Zugang zu allen Inhalten.
Weitere InformationenGemäss den Anerkennungsrichtlinien der Schweizerischen Gesellschaft für Intensivmedizin.
Beinhaltet sämtliche Infrastrukturkosten auf der anerkannten IMC. Nur anwendbar bei medizinisch bedingtem Aufenthalt.
Gilt nicht für:
- Organisatorisch verursachte Wartezeiten
- Leistungen, welche üblicherweise im Zusammenhang mit ärztlichen Leistungen durch nichtärztliches Personal erbracht werden. Diese Leistungen sind in der IPL der entsprechenden ärztlichen Leistung inkludiert. Weitere nichtärztliche Leistungen aus dem Kapitel AK dürfen nicht zusätzlich abgerechnet werden.
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Diese Information ist mit einem Abo verfügbar.
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