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Weitere InformationenUmfasst alle ärztlichen Tätigkeiten, die nicht separat tarifiert sind, wie z.B.
- Anamnese
- Untersuchung des Patienten
- Begrüssung, Verabschiedung
- nicht besonders tarifierte Besprechungen und Untersuchungen
- nicht besonders tarifierte Verrichtungen (z.B. bestimmte Injektionen, Verbände)
- Begleitung zu und Übergabe (inklusive Anordnungen) an Hilfspersonal betreffend Administration
- technische und kurative Leistungen
- Medikamentenabgabe (in Notfallsituationen u/o als Starterabgabe)
Gilt auch für:
- Punktionen, Zugänge, Injektionen durch den Arzt, welche im Sprechzimmer stattfinden und nicht als integraler Bestandteil der jeweiligen Leistung in der Tarifposition abgebildet sind (Generelle Interpretation GI-24 Kategorie 3).
- auf Konsultation bezogene unmittelbar vorgängige und/oder anschliessende Akteneinsicht/Akteneinträge.
- das Ausstellen von Rezepten, Zeugnissen oder Verordnungen während oder direkt im Anschluss an eine Konsultation.
Bei Leistungen im Auftrag des Versicherers kommt die Tarifposition AA.15.0090 zur Anwendung.
Telemedizinische Grundleistungen werden über die Tarifpositionen aus dem Unterkapitel AA.10 abgerechnet.
Leistungen in Abwesenheit des Patienten werden über die Tarifpositionen aus dem Unterkapitel AA.15 abgerechnet.
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Diese Information ist mit einem Abo verfügbar.
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