TARDOC Vorschau: Gültig ab 1.1.2026.

AA.30.0010 Dringlichkeits-Pauschale A, Mo-Fr 7-19 Uhr, Sa 7-12 Uhr

Quant. Dignität
-
Qual. Dignität
Alle
Anästhesie-Risikoklasse
-
Sparte
-
AL (inkl. Assistenz)
24.87 TP
Assistenz / Dotation
- / -
TL
-
Leistung i.e. Sinne
-
Bericht
-
Vor- und Nachbearbeitung
-
Leistungs­bezogene ärztliche Zusatzzeit
-
Raumbelegung
-
Wechsel
-
Geschlecht
-
Behandlungsart
ambulant
Skalierungs­faktor AL
-
Skalierungs­faktor TL
-
Leistungstyp
Hauptleistung

TARDOC und TARMED Online Browser Plus Browser+

Jetzt abschliessen und in vollem Umfang nutzen: Keine Werbung, Persönliche Merkliste, gespeicherte Suchanfragen, Filter (Dignität, Sparte) und uneingeschränkter Zugang zu allen Inhalten.

Weitere Informationen
Medizinische Interpretation

Gilt für Konsultationen, die wegen Dringlichkeit durchgeführt werden. Dabei gelten nachfolgende Dringlichkeitskriterien.

**Definition Dringlichkeit (tarifarisch):**
Die Dringlichkeit liegt vor, wenn der Arzt bzw. eine nichtärztliche Gesundheitsfachperson eine Behandlung innert 2 Stunden als medizinisch notwendig erachtet. Die folgenden tarifarischen Dringlichkeitskriterien müssen kumulativ erfüllt sein:.
- Medizinisch notwendig
- Persönlich-physischer Arzt-Patienten-Kontakt. *Ausnahme:*
- vergebliche Fahrt zum Ereignisort.
-Der Patient muss spätestens innerhalb von 2 Stunden nach Kenntnis der Dringlichkeit behandelt werden

Die Behandlung von nicht angemeldeten Patienten gilt nicht generell als dringlich und berechtigt nicht generell zur Verrechnung der Dringlichkeits-Pauschale.

Für die Entschädigung massgebend ist der Zeitpunkt des ersten, persönlich-physischer Arzt-Patienten-Kontakts (Ausnahme: Bei einem dringlichen Besuch gilt die Startzeit).

Die Dringlichkeits-Pauschale A darf pro unabhängig tätigem Arzt (gem. *Art. 35 Abs. 2 Bst. a KVG*) oder Fachbereich einer Einrichtung, die der ambulanten Krankenpflege durch Ärzte und Ärztinnen dient (gem. *Art. 35 Abs. 2 Bst. n KVG*), maximal 2 mal pro Tag abgerechnet werden. Davon ausgeschlossen sind Leistungserbringer, die ihren Betrieb ganz oder teilweise auf Walk-In- und/oder Notfallpatienten ausrichten (Permanencen, siehe Kapitelinterpretation Nr. 3 AA.30); eine Verrechnung der Dringlichkeits-Pauschale A ist ausgeschlossen.

Technische Interpretation

-

Regeln
Alter
-
Seite
-
Menge
max. 2 mal pro 1 Tag.
Gesetz
-
Kommentare (0)