TARDOC Vorschau: Gültig ab 1.1.2026.

AA.30.0060 Notfall-Pauschale E, Mo-Fr 22-7 Uhr, Sa und So 19-7 Uhr

Quant. Dignität
-
Qual. Dignität
Alle
Anästhesie-Risikoklasse
-
Sparte
-
AL (inkl. Assistenz)
149.22 TP
Assistenz / Dotation
- / -
TL
-
Leistung i.e. Sinne
-
Bericht
-
Vor- und Nachbearbeitung
-
Leistungs­bezogene ärztliche Zusatzzeit
-
Raumbelegung
-
Wechsel
-
Geschlecht
-
Behandlungsart
ambulant
Skalierungs­faktor AL
-
Skalierungs­faktor TL
-
Leistungstyp
Hauptleistung

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Weitere Informationen
Medizinische Interpretation

Gilt für Konsultationen, die unverzüglich durchgeführt werden müssen. Dabei gelten nachfolgende Notfallkriterien.

**Definition Notfall (tarifarisch):**
Die Notfallkriterien sind erfüllt, wenn der Arzt bzw. eine nichtärztliche Gesundheitsfachperson feststellt, dass unabhängig von der auslösenden Ursache beim Patienten einer Störung der vitalen Funktionen ausgebildet, anzunehmen respektive nicht auszuschliessen ist. Dies gilt auch für Patienten, bei denen eine akute Erkrankung, ein Trauma oder eine Vergiftung eine Organschädigung hervorrufen oder zur Folge haben kann. Im Bereich der Psychiatrie gilt die Definition der Krisenintervention gemäss Kapitelinterpretation 2 EA. Zudem müssen die folgenden tarifarischen Notfallkriterien kumulativ erfüllt sein:
- Der Arzt befasst sich verzugslos mit dem Patienten bzw. sucht ihn auf.
- Es wird ein persönlich-physischer Arzt-Patienten-Kontakt vorausgesetzt. *Ausnahme:*
- vergebliche Fahrt zum Ereignisort.

Für die Entschädigung massgebend ist der Zeitpunkt des ersten, persönlich-physischen Arzt-Patienten-Kontakts. *Ausnahme:*
- bei einem Notfallbesuch gilt die Startzeit.

Bei ausschliesslich telemedizinischen Konsultationen - ohne anschliessenden persönlich-physischen Arzt-Patienten-Kontakt - kommen AA.30.0080 und AA.30.0090 bzw. AA.30.0100 und AA.30.0110 zur Abrechnung.

Bei Einsätzen im Spital gilt: Der Belegarzt begibt sich für den ungeplanten, notfallmässigen Einsatz ausserhalb von geplanten Arbeits- resp. Dienstzeiten, Pikettdienst für einen von ihm behandelten Patienten von ausserhalb ins Spital. Hiermit abgegolten ist auch die Wegzeit AA.00.0050 und EA.00.0100; diese kann nicht separat abgerechnet werden. Belegärzte, welche vom Spital ganz oder teilweise fix besoldet sind, haben kein Anrecht auf Verrechnung dieser Tarifposition.

Die Erstversorgung in der Notfallaufnahme des Spitals muss ohne nicht fix besoldete Belegärzte gewährleistet sein. Die Notfallaufnahme des Spitals darf nicht ausschliesslich mit Belegärzten aufrechterhalten werden, die nicht fix besoldet sind.

Technische Interpretation

-

Regeln
Alter
-
Seite
-
Menge
max. 1 mal pro 1 Sitzung.
Gesetz
-
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