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Weitere InformationenDie telemedizinische Krisenintervention durch die nichtärztliche Fachperson in der Psychiatrie erfolgt zeitgleich. Das heisst, nichtärztliche Fachperson und Patient sind simultan involviert.
Die Tarifposition findet auch Anwendung für telemedizinische Krisenintervention durch die nichtärztliche Fachperson in der Psychiatrie mit Angehörigen von Kindern und nicht gesprächsfähigen Patienten.
Die Kommunikation erfolgt über handelsübliche oder spezifisch dafür eingerichtete Kommunikationsmittel (sie kann Beratungen und Untersuchungen beinhalten).
Die Krisenintervention dient der Behandlung eines unvorhersehbaren psychischen Krisenzustandes, welcher in Zusammenhang mit einem emotional bedeutenden Ereignis oder mit einer Veränderung der Lebensumstände aufgetreten ist. Dieser Krisenzustand wird vom Betroffenen als bedrohlich und/oder überwältigend wahrgenommen wird und kann vom ihm oder/und seinem Umfeld ohne professionelle Hilfe nicht bewältigt werden.
Gilt auch für auf Krisenintervention bezogene unmittelbar vorgängige und/oder anschliessende Akteneinsicht/Akteneinträge.
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EA
Psychiatrie
EA.05
Ambulante Leistungen durch Nichtärztliche Fachpersonen in der Psychiatrie im Spital und Einrichtungen, die der ambulanten Krankenpflege durch Ärzte und Ärztinnen dienen (Art. 35 Abs. 2 Bst n KVG)
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